Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

munich consult GmbH, Daubringer Strasse 3, 35460 Staufenberg

  1. Geltungsbereich der AGB
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der munich consult GmbH, nachstehend „muc“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an „muc“ absenden.
  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
    1. „muc“ bietet Beratungen, Trainings und Coachings zu verschiedenen Themen an. Eine genaue Bezeichnung und Beschreibung des Leistungsangebots wird von der „muc“ unter anderem auf ihrer Internetpräsenz und auf sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
    2. Grundlegender Gegenstand des Vertrages ist eine Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Dienstleistung laut Angebot/Auftragsvereinbarung unter Angabe von Thema, Inhaltsbeschreibung und genauem Leistungsumfang. Diese Auftragsvereinbarung (auch in Form einer Agenda) wird somit wesentlicher Vertragsbestandteil. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der gewählten Leistungen, ggf. Kunden-/Teilnehmerunterlagen und Teilnahmezertifikate sind, sofern vereinbart, separat ausgewiesen e. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind ausdrücklich angegeben.
    3. Werden einzelne Leistungen durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich die „muc“ vor, dennoch das gesamte Honorar in Rechnung zu stellen.
  1. Zustandekommen des Vertrages und Stornierung
    1. Durch die Annahme seitens der „muc“ der schriftlich oder mündlich durch den Kunden übermittelten Auftragsvereinbarung und schriftlicher Auftragsbestätigung / Agenda von „muc“ kommt der Vertrag zustande.
    2. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung werden Leistungsumfang, Terminmodalitäten und/oder andere Vereinbarungen bestätigt.
    3. Der Vertrag ist verbindlich und kann nicht storniert werden, da der „muc“ ab Zugang der Auftragsbestätigung Kosten und Arbeitsaufwand entstehen.
    4. Die Vereinbarung von Terminen wird in gegenseitigem Einvernehmen getroffen. Dabei werden wirtschaftliche, organisatorische und personelle Belange von beiden Vertragsparteien berücksichtigt. Die vereinbarten Termine werden schriftlich von der „muc“ bestätigt. Der voraussichtliche Trainer der „muc“ wird mit der Terminbestätigung kommuniziert. Aus organisatorischen Gründen behält sich „muc“ eine Änderung vor. Der Kunde verpflichtet sich, die reibungslose Durchführbarkeit der Veranstaltung durch Organisation von geeigneten Räumlichkeiten mit benötigter Ausstattung, Catering, interner Terminkoordination u. ä. zu gewährleisten. Die ggf. hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde.
    5. Ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können vereinbarte Veranstaltungstermine abgesagt und neu vereinbart werden. Hierdurch etwaige entstehende Mehrkosten, wie Stornierungs- und/oder Umbuchungsgebühren, sowie insbesondere Beraterausfallhonorare können dem Kunden berechnet werden. „muc“ behält sich vor, bis vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzusagen. In diesem Fall werden zeitnahe Alternativtermine angeboten. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bestehen nicht. Es sei denn, der Ausfall erfolgt aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Trainer unverschuldet verhindert ist. Etwaige in diesem Fall entstehende Mehrkosten, wie Stornierungs- und/oder Umbuchungsgebühren werden von der „muc“ getragen.
  1. Vertragsdauer und Vergütung
    1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Beide Vertragsparteien stellen jedoch sicher, dass die vereinbarte Leistung spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung durchgeführt wird. Sofern Serviceverträge vereinbart werden ohne Angaben zur Mindestvertragsdauer und Verlängerung, beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate, diese verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Servicevertrag nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Ist nichts anderes vereinbart, wird die vereinbarte Servicepauschale mit gültiger Bankeinzugsermächtigung monatlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Mit der ersten Zahlung der Servicepauschale beginnt die Laufzeit der Serviceleistungen.
    2. Das Honorar für die jeweilige Leistung richtet sich nach der im Angebot angegebenen Höhe. Sämtliche Leistungen der „muc“ verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
    3. Sofern nicht anders im Angebot angegeben, werden die entstehenden Reisekosten dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dabei wird auf Wirtschaftlichkeit im Sinne des Kunden geachtet. Soweit sinnvoll und möglich, werden die günstigsten Tarife bei Flügen (Economy), Bahnfahrkarten (1.Klasse / Bahncard), Hotels (Mittelklasse 3*-4*), Mietwagen (Economy) u. ä. gewählt. An-/Abreisen mit dem PKW werden mit € 0,50 pro Kilometer berechnet. Die Reisezeit wird mit € 50 pro Stunde berechnet, die Abrechnung erfolgt in einer 15 Minuten-Taktung. Ist eine Reisekostenpauschale im Angebot der Leistung enthalten, werden dem Kunden nur dann zusätzliche Reisekosten berechnet, wenn zusätzliche An-/Abreisen dies notwendig machen. Dies ist der Fall, wenn zusätzliche Beratungszeit/Beratungstage vereinbart werden, oder wenn Termine aus wichtigem Grund abgesagt und neu vereinbart werden müssen (vgl. 3.5).
    4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart erfolgt die Rechnungstellung der vertraglich geschuldeten Summe mit dem Abschluss der Leistung vor Ort. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der „muc“ ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% zu. Das Recht auf der Geltendmachung eines darüber- hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    5. Barauslagen und besondere Kosten, die der „muc“ auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
  1. Allgemeine Beratungsbedingungen
    1. Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn ein Teilnehmer seiner Organisation, ungeachtet einer Abmahnung, die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die „muc“ vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
    2. Der Trainer der „muc“ ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung, sofern es einer erfolgreichen Durchführung dient, weisungsbefugt.
    3. Die Teilnehmer des Kunden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die „muc“ berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
    4. Vor der Veranstaltung muss der Trainer der „muc“ über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
    5. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist „muc“ berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  1. Verschwiegenheitspflicht
    1. „muc“ verpflichtet sich, sämtliche ihr durch die Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. „muc“ steht dafür ein, dass die beschriebene Geheimhaltung von ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen gewährleistet wird. Der Kunde und „muc“ verpflichten sich, sofern für eine weitere Zusammenarbeit relevant, alle ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Sie tragen Sorge dafür, dass Dritte nicht ohne Einwilligung beider Parteien Einsicht nehmen können.
  1. Datenschutz
    1. „muc“ versichert den zweckgebundenen und ordnungsgemäßen Umgang gemäß Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung mit personenbezogenen Daten, sofern zur Leistungserbringung deren Erhebung, Speicherung und Nutzung notwendig wird. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Gemäß dem Territorialprinzip kommt deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung, sämtliche Server werden auf deutschem Staatsgebiet betrieben.
  1. Haftung
    1. „muc“ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „muc“ ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet „muc“ in demselben Umfang.
    2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    3. Die im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Dokumente, Materialien, Konzepte, Präsentationen, Skripte und ähnliches dürfen ausschließlich vom genannten Kunden im Rahmen der Leistungsvereinbarung genutzt werden. Dies gilt auch für andere Unternehmensbereiche, Filialen, Tochtergesellschaften und ähnliches. Jedwede Nutzung darüber hinaus, eine Weitergabe, auch auszugsweise an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe je Einzelfall in Höhe von € 20.000,-. Eine zivil- und /oder strafrechtliche Verfolgung darüber hinaus behält sich die „muc“ ausdrücklich vor.
  1. Sonstiges
    1. Leistungs- und Erfüllungsort ist 35460 Staufenberg.
    2. Gerichtsstand ist Giessen.
    3. Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages in diesen Punkten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    4. munich consult GmbH
      Daubringer Strasse 23
      35460 Staufenberg
      Sitz der Gesellschaft: 35460 Staufenberg
      Geschäftsführer: Erich Peter Hoepfner
      Handelsregister: HRB 3792 Giessen
      IBAN: DE 57 5139 0000 0067 2020 07
      BIC: VBMHDE5XXX VB MIttelhessen

Stand: 10.04.2018